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Hier finden Sie unsere aktuellen Beiträge und interessante Fragen rund um das Thema Immobilien.

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Für viele Verkäufer stellt sich die Frage, ob man sein Objekt selbst verkaufen oder einem Immobilienmakler übergeben soll.

Der Unterschied zu Ihnen und einem Makler ist, dass der Immobilienmakler beruflich Immobilien veräußert und somit den Status eines Experten darstellt. Denn die Veräußerung einer Immobilie ist mit viel Arbeit verbunden. Nebenbei haben Sie bessere Vermarktungschancen, denn ein Makler weiß, worauf es ankommt. Ebenso kann er mit einem professionellen Marketing und Verhandlungstechniken mehr Interessenten generieren, die sich positiv auf den Verkaufspreis auswirken.

Der Makler wirkt nicht nur aus Verkäufer oder Vermittler, sondern auch als Problemlöser. Treten Störungen im Verkaufsprozesses auf, wird der Makler kompetent und zu Ihrem Wohl agieren.

Wenn Sie die ganze Arbeit, die mit der Veräußerung auftritt, an einen Experten abgeben möchten, ist der Immobilienmakler sicherlich die beste Lösung.

Gerne können Sie uns für ein unverbindliche Erstgespräch kontaktieren.

Der Wert einer Immobilie hängt natürlich von vielen verschiedenen Faktoren ab. Primär kommt es auf die Lage des zu verkaufenden Objektes darauf an. Die Infrastruktur kann auch maßgebend sein. Wenn sich in Nähe Ihrer Immobilie Supermärkte, Banken, Einkaufszentren oder Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr sind, erhöht sich der Wert Ihrer Immobilie.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bausubstanz. Ist die Immobilie renovierungsbedürftig, muss viel Geld und Zeit investiert werden. Das drückt den Preis beim Verkaufsgespräch massiv. Ebenso ist das Baujahr des Objektes ein wesentlicher Punkt bei der Wertgebung. Der Wert einer Immobilie muss immer individuell festgestellt werden, da es viele verschiedene Faktoren gibt, die den Preis in die Höhe treiben oder sinken lässt.

Deshalb sind wir auch keine Fans von den Online-Wertermittlungen, die immer nur eine allgemeine Schätzung abbilden können. 2 Häuser in der gleichen Strasse, mit der selben Infrastruktur und nur 30 m voneinander entfernt können einen um mehrere tausend Euro verschiedenen Marktpreis haben. Und das sagt Ihnen keine Online-Bewertung. Wir jedoch kommen unverbindlich zu Ihnen nach Hause und ermitteln kostenlos den reellen Wert Ihrer Immobilie.

Wer eine Immobilie kaufen möchte, hat mit diversen zusätzlichen Kosten zu rechnen, die so genannten Kaufnebenkosten oder Erwerbsnebenkosten. Diese Kosten fallen neben dem Immobilienkaufpreis zusätzlich an und werden  prozentual auf den Kaufpreis berechnet. Dazu gehören:

Notarkosten

Grunderwerbsteuer

Grundbuchgebühren

Maklerkosten

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten,  kann das Thema „Spekulationsgewinn“ eine Rolle spielen. Spekulationsgewinne unterliegen als private Veräußerungsgeschäfte der Spekulationssteuer. Dies ist eine Unterart der Einkommenssteuer. Wenn Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie einen Gewinn erwirtschaften, müssen Sie den Gewinn in einer Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt deklarieren. Als Ihr Immobilienmakler dürfen wir keine Steuerberatung geben, Hinweise für das Gespräch mit Ihrem Steuerberater sind aber natürlich erlaubt.

Grundsätzlich fällt keine Spekulationssteuer an, wenn 

  • eine Immobilie mehr als zehn Jahre im Eigentum ist und dann verkauft wird
  • eine Immobilie mindestens zwei Jahre und das angebrochene Jahr, in der sie veräußert wird, selbst genutzt wurde.

Wird eine Immobilie zunächst selbst genutzt und anschließend vermietet, fällt bei einer Veräußerung innerhalb der Zehnjahresfrist die Spekulationssteuer an.

Soweit Sie innerhalb von fünf Jahren aber mehr als drei Immobilien verkaufen, handelt es sich nicht mehr um private Veräußerungsgeschäfte. Dann unterstellt Ihnen der Fiskus, dass Sie gewerbliche Absichten verfolgen und mit „Gewinnerzielungsabsicht“ handeln. Sie unterliegen dann demgewerblichen Grundstückshandel. Dann fallen unter Umständen zusätzlich auch Gewerbesteuern an.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, müssen Sie dem Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis informiert über die energetischen Verhältnisse Ihrer Immobilie. Dafür kommen der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis in Betracht. Wir informieren Sie gerne, welche Art von Ausweis der richtige ist. Als Ihr Makler erstellen wir gerne für Sie kostenlos und zeitnah den benötigten Energieausweis.

Viele Immobilieneigentümer wünschen sich ein Zuhause, welches auf alle Lebensphasen perfekt zugeschnitten ist. Doch häufig wird ein Einfamilienhaus als Heim für eine junge Familie gebaut oder gekauft. Und im Alter passt diese Immobilie dann oft nicht mehr so optimal. Nicht selten wird die Immobilie mehr und mehr zur Last. Ein schleichender Prozess, das Treppensteigen fällt schwerer, nach und nach werden immer mehr Zimmer zum Abstellraum.

Und nun? Es gibt zahlreiche Lösungsansätze. Wir als Immobilienmakler am Bodensee sind oft mit solchen Fragestellungen konfrontiert und haben für Sie zahlreiche Lösungswege festgehalten. Wir erarbeiten gemeinsam verschiedene Ansätze, die Ihrem Entscheidungsprozess helfen. Der Verkauf des Hauses oder der zu groß gewordenen Wohnung und das Anmieten einer passenden Wohnung kann ein Weg sein, allerdings nicht der einzige. Wir beraten Sie gerne dazu.

Vorfälligkeitsentschädigung ist die Entschädigung, die Sie Ihrer Bank zahlen müssen, wenn Sie ein Hypothekendarlehen vorzeitig kündigen. Haben Sie mit Ihrer Bank einen Darlehensvertrag geschlossen, ist regelmäßig eine bestimmte Laufzeit vereinbart. Sie dürfen sich darauf verlassen, dass die Bank das Darlehen nicht vorzeitig kündigt. Genauso darf sich die Bank darauf verlassen, dass auch Sie nicht vorzeitig aus dem Darlehensvertrag aussteigen wollen.

Allerdings gewährt Ihnen das Gesetz mit einer Frist von sechs Monaten ein Kündigungsrecht, wenn seit der Auszahlung des Darlehens zehn Jahre vergangen sind (§ 489 BGB), ohne dass Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Außerdem gewährt das Gesetz ein vorzeitiges Kündigungsrecht, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen. In diesem Fall müssen Sie aber der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Ihre Beweggründe für den Verkauf sind egal. Auch wenn Sie nur eine günstige Gelegenheit zum Verkauf des Hauses nutzen wollen, muss die Bank zustimmen. Ihr Kündigungsrecht besteht allerdings nicht, wenn es Ihnen nur darum geht, den bestehenden Darlehensvertrag zu kündigen und einen neuen Darlehensvertrag zu günstigeren Zinskonditionen abschließen zu wollen.

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Für viele Verkäufer stellt sich die Frage, ob man sein Objekt selbst verkaufen oder einem Immobilienmakler übergeben soll.

Der Unterschied zu Ihnen und einem Makler ist, dass der Immobilienmakler beruflich Immobilien veräußert und somit den Status eines Experten darstellt. Denn die Veräußerung einer Immobilie ist mit viel Arbeit verbunden. Nebenbei haben Sie bessere Vermarktungschancen, denn ein Makler weiß, worauf es ankommt. Ebenso kann er mit einem professionellen Marketing und Verhandlungstechniken mehr Interessenten generieren, die sich positiv auf den Verkaufspreis auswirken.

Der Makler wirkt nicht nur aus Verkäufer oder Vermittler, sondern auch als Problemlöser. Treten Störungen im Verkaufsprozesses auf, wird der Makler kompetent und zu Ihrem Wohl agieren.

Wenn Sie die ganze Arbeit, die mit der Veräußerung auftritt, an einen Experten abgeben möchten, ist der Immobilienmakler sicherlich die beste Lösung.

Gerne können Sie uns für ein unverbindliche Erstgespräch kontaktieren.

Der Wert einer Immobilie hängt natürlich von vielen verschiedenen Faktoren ab. Primär kommt es auf die Lage des zu verkaufenden Objektes darauf an. Die Infrastruktur kann auch maßgebend sein. Wenn sich in Nähe Ihrer Immobilie Supermärkte, Banken, Einkaufszentren oder Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr sind, erhöht sich der Wert Ihrer Immobilie.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bausubstanz. Ist die Immobilie renovierungsbedürftig, muss viel Geld und Zeit investiert werden. Das drückt den Preis beim Verkaufsgespräch massiv. Ebenso ist das Baujahr des Objektes ein wesentlicher Punkt bei der Wertgebung. Der Wert einer Immobilie muss immer individuell festgestellt werden, da es viele verschiedene Faktoren gibt, die den Preis in die Höhe treiben oder sinken lässt.

Deshalb sind wir auch keine Fans von den Online-Wertermittlungen, die immer nur eine allgemeine Schätzung abbilden können. 2 Häuser in der gleichen Strasse, mit der selben Infrastruktur und nur 30 m voneinander entfernt können einen um mehrere tausend Euro verschiedenen Marktpreis haben. Und das sagt Ihnen keine Online-Bewertung. Wir jedoch kommen unverbindlich zu Ihnen nach Hause und ermitteln kostenlos den reellen Wert Ihrer Immobilie.

Wer eine Immobilie kaufen möchte, hat mit diversen zusätzlichen Kosten zu rechnen, die so genannten Kaufnebenkosten oder Erwerbsnebenkosten. Diese Kosten fallen neben dem Immobilienkaufpreis zusätzlich an und werden  prozentual auf den Kaufpreis berechnet. Dazu gehören:

Notarkosten

Grunderwerbsteuer

Grundbuchgebühren

Maklerkosten

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten,  kann das Thema „Spekulationsgewinn“ eine Rolle spielen. Spekulationsgewinne unterliegen als private Veräußerungsgeschäfte der Spekulationssteuer. Dies ist eine Unterart der Einkommenssteuer. Wenn Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie einen Gewinn erwirtschaften, müssen Sie den Gewinn in einer Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt deklarieren. Als Ihr Immobilienmakler dürfen wir keine Steuerberatung geben, Hinweise für das Gespräch mit Ihrem Steuerberater sind aber natürlich erlaubt.

Grundsätzlich fällt keine Spekulationssteuer an, wenn 

  • eine Immobilie mehr als zehn Jahre im Eigentum ist und dann verkauft wird
  • eine Immobilie mindestens zwei Jahre und das angebrochene Jahr, in der sie veräußert wird, selbst genutzt wurde.

Wird eine Immobilie zunächst selbst genutzt und anschließend vermietet, fällt bei einer Veräußerung innerhalb der Zehnjahresfrist die Spekulationssteuer an.

Soweit Sie innerhalb von fünf Jahren aber mehr als drei Immobilien verkaufen, handelt es sich nicht mehr um private Veräußerungsgeschäfte. Dann unterstellt Ihnen der Fiskus, dass Sie gewerbliche Absichten verfolgen und mit „Gewinnerzielungsabsicht“ handeln. Sie unterliegen dann demgewerblichen Grundstückshandel. Dann fallen unter Umständen zusätzlich auch Gewerbesteuern an.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, müssen Sie dem Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis informiert über die energetischen Verhältnisse Ihrer Immobilie. Dafür kommen der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis in Betracht. Wir informieren Sie gerne, welche Art von Ausweis der richtige ist. Als Ihr Makler erstellen wir gerne für Sie kostenlos und zeitnah den benötigten Energieausweis.

Viele Immobilieneigentümer wünschen sich ein Zuhause, welches auf alle Lebensphasen perfekt zugeschnitten ist. Doch häufig wird ein Einfamilienhaus als Heim für eine junge Familie gebaut oder gekauft. Und im Alter passt diese Immobilie dann oft nicht mehr so optimal. Nicht selten wird die Immobilie mehr und mehr zur Last. Ein schleichender Prozess, das Treppensteigen fällt schwerer, nach und nach werden immer mehr Zimmer zum Abstellraum.

Und nun? Es gibt zahlreiche Lösungsansätze. Wir als Immobilienmakler am Bodensee sind oft mit solchen Fragestellungen konfrontiert und haben für Sie zahlreiche Lösungswege festgehalten. Wir erarbeiten gemeinsam verschiedene Ansätze, die Ihrem Entscheidungsprozess helfen. Der Verkauf des Hauses oder der zu groß gewordenen Wohnung und das Anmieten einer passenden Wohnung kann ein Weg sein, allerdings nicht der einzige. Wir beraten Sie gerne dazu.

Vorfälligkeitsentschädigung ist die Entschädigung, die Sie Ihrer Bank zahlen müssen, wenn Sie ein Hypothekendarlehen vorzeitig kündigen. Haben Sie mit Ihrer Bank einen Darlehensvertrag geschlossen, ist regelmäßig eine bestimmte Laufzeit vereinbart. Sie dürfen sich darauf verlassen, dass die Bank das Darlehen nicht vorzeitig kündigt. Genauso darf sich die Bank darauf verlassen, dass auch Sie nicht vorzeitig aus dem Darlehensvertrag aussteigen wollen.

Allerdings gewährt Ihnen das Gesetz mit einer Frist von sechs Monaten ein Kündigungsrecht, wenn seit der Auszahlung des Darlehens zehn Jahre vergangen sind (§ 489 BGB), ohne dass Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Außerdem gewährt das Gesetz ein vorzeitiges Kündigungsrecht, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen. In diesem Fall müssen Sie aber der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Ihre Beweggründe für den Verkauf sind egal. Auch wenn Sie nur eine günstige Gelegenheit zum Verkauf des Hauses nutzen wollen, muss die Bank zustimmen. Ihr Kündigungsrecht besteht allerdings nicht, wenn es Ihnen nur darum geht, den bestehenden Darlehensvertrag zu kündigen und einen neuen Darlehensvertrag zu günstigeren Zinskonditionen abschließen zu wollen.

FAQ'S

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Für viele Verkäufer stellt sich die Frage, ob man sein Objekt selbst verkaufen oder einem Immobilienmakler übergeben soll.

Der Unterschied zu Ihnen und einem Makler ist, dass der Immobilienmakler beruflich Immobilien veräußert und somit den Status eines Experten darstellt. Denn die Veräußerung einer Immobilie ist mit viel Arbeit verbunden. Nebenbei haben Sie bessere Vermarktungschancen, denn ein Makler weiß, worauf es ankommt. Ebenso kann er mit einem professionellen Marketing und Verhandlungstechniken mehr Interessenten generieren, die sich positiv auf den Verkaufspreis auswirken.

Der Makler wirkt nicht nur aus Verkäufer oder Vermittler, sondern auch als Problemlöser. Treten Störungen im Verkaufsprozesses auf, wird der Makler kompetent und zu Ihrem Wohl agieren.

Wenn Sie die ganze Arbeit, die mit der Veräußerung auftritt, an einen Experten abgeben möchten, ist der Immobilienmakler sicherlich die beste Lösung.

Gerne können Sie uns für ein unverbindliche Erstgespräch kontaktieren.

Der Wert einer Immobilie hängt natürlich von vielen verschiedenen Faktoren ab. Primär kommt es auf die Lage des zu verkaufenden Objektes darauf an. Die Infrastruktur kann auch maßgebend sein. Wenn sich in Nähe Ihrer Immobilie Supermärkte, Banken, Einkaufszentren oder Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr sind, erhöht sich der Wert Ihrer Immobilie.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bausubstanz. Ist die Immobilie renovierungsbedürftig, muss viel Geld und Zeit investiert werden. Das drückt den Preis beim Verkaufsgespräch massiv. Ebenso ist das Baujahr des Objektes ein wesentlicher Punkt bei der Wertgebung. Der Wert einer Immobilie muss immer individuell festgestellt werden, da es viele verschiedene Faktoren gibt, die den Preis in die Höhe treiben oder sinken lässt.

Deshalb sind wir auch keine Fans von den Online-Wertermittlungen, die immer nur eine allgemeine Schätzung abbilden können. 2 Häuser in der gleichen Strasse, mit der selben Infrastruktur und nur 30 m voneinander entfernt können einen um mehrere tausend Euro verschiedenen Marktpreis haben. Und das sagt Ihnen keine Online-Bewertung. Wir jedoch kommen unverbindlich zu Ihnen nach Hause und ermitteln kostenlos den reellen Wert Ihrer Immobilie.

Wer eine Immobilie kaufen möchte, hat mit diversen zusätzlichen Kosten zu rechnen, die so genannten Kaufnebenkosten oder Erwerbsnebenkosten. Diese Kosten fallen neben dem Immobilienkaufpreis zusätzlich an und werden  prozentual auf den Kaufpreis berechnet. Dazu gehören:

Notarkosten

Grunderwerbsteuer

Grundbuchgebühren

Maklerkosten

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten,  kann das Thema „Spekulationsgewinn“ eine Rolle spielen. Spekulationsgewinne unterliegen als private Veräußerungsgeschäfte der Spekulationssteuer. Dies ist eine Unterart der Einkommenssteuer. Wenn Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie einen Gewinn erwirtschaften, müssen Sie den Gewinn in einer Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt deklarieren. Als Ihr Immobilienmakler dürfen wir keine Steuerberatung geben, Hinweise für das Gespräch mit Ihrem Steuerberater sind aber natürlich erlaubt.

Grundsätzlich fällt keine Spekulationssteuer an, wenn 

  • eine Immobilie mehr als zehn Jahre im Eigentum ist und dann verkauft wird
  • eine Immobilie mindestens zwei Jahre und das angebrochene Jahr, in der sie veräußert wird, selbst genutzt wurde.

Wird eine Immobilie zunächst selbst genutzt und anschließend vermietet, fällt bei einer Veräußerung innerhalb der Zehnjahresfrist die Spekulationssteuer an.

Soweit Sie innerhalb von fünf Jahren aber mehr als drei Immobilien verkaufen, handelt es sich nicht mehr um private Veräußerungsgeschäfte. Dann unterstellt Ihnen der Fiskus, dass Sie gewerbliche Absichten verfolgen und mit „Gewinnerzielungsabsicht“ handeln. Sie unterliegen dann demgewerblichen Grundstückshandel. Dann fallen unter Umständen zusätzlich auch Gewerbesteuern an.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, müssen Sie dem Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis informiert über die energetischen Verhältnisse Ihrer Immobilie. Dafür kommen der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis in Betracht. Wir informieren Sie gerne, welche Art von Ausweis der richtige ist. Als Ihr Makler erstellen wir gerne für Sie kostenlos und zeitnah den benötigten Energieausweis.

Viele Immobilieneigentümer wünschen sich ein Zuhause, welches auf alle Lebensphasen perfekt zugeschnitten ist. Doch häufig wird ein Einfamilienhaus als Heim für eine junge Familie gebaut oder gekauft. Und im Alter passt diese Immobilie dann oft nicht mehr so optimal. Nicht selten wird die Immobilie mehr und mehr zur Last. Ein schleichender Prozess, das Treppensteigen fällt schwerer, nach und nach werden immer mehr Zimmer zum Abstellraum.

Und nun? Es gibt zahlreiche Lösungsansätze. Wir als Immobilienmakler am Bodensee sind oft mit solchen Fragestellungen konfrontiert und haben für Sie zahlreiche Lösungswege festgehalten. Wir erarbeiten gemeinsam verschiedene Ansätze, die Ihrem Entscheidungsprozess helfen. Der Verkauf des Hauses oder der zu groß gewordenen Wohnung und das Anmieten einer passenden Wohnung kann ein Weg sein, allerdings nicht der einzige. Wir beraten Sie gerne dazu.

Vorfälligkeitsentschädigung ist die Entschädigung, die Sie Ihrer Bank zahlen müssen, wenn Sie ein Hypothekendarlehen vorzeitig kündigen. Haben Sie mit Ihrer Bank einen Darlehensvertrag geschlossen, ist regelmäßig eine bestimmte Laufzeit vereinbart. Sie dürfen sich darauf verlassen, dass die Bank das Darlehen nicht vorzeitig kündigt. Genauso darf sich die Bank darauf verlassen, dass auch Sie nicht vorzeitig aus dem Darlehensvertrag aussteigen wollen.

Allerdings gewährt Ihnen das Gesetz mit einer Frist von sechs Monaten ein Kündigungsrecht, wenn seit der Auszahlung des Darlehens zehn Jahre vergangen sind (§ 489 BGB), ohne dass Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Außerdem gewährt das Gesetz ein vorzeitiges Kündigungsrecht, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen. In diesem Fall müssen Sie aber der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Ihre Beweggründe für den Verkauf sind egal. Auch wenn Sie nur eine günstige Gelegenheit zum Verkauf des Hauses nutzen wollen, muss die Bank zustimmen. Ihr Kündigungsrecht besteht allerdings nicht, wenn es Ihnen nur darum geht, den bestehenden Darlehensvertrag zu kündigen und einen neuen Darlehensvertrag zu günstigeren Zinskonditionen abschließen zu wollen.

Vom Sinn der immobilienmakler

Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Eigentümer entscheidet, seine Immobilie zu verkaufen, wird sein ureigenes Zuhause, das er gebaut oder renoviert, auf jeden Fall aber gehegt und gepflegt hat, zu...

VERKAUFEN
UND WOHNEN

AM BODENSEE

Nicht nur die Zahlen, Daten und Fakten müssen stimmen. Auch auf der persönlichen Ebene muss es passen. Da Sie uns Ihr vielleicht teuerstes Gut anvertrauen, spielt die gegenseitige Sympathie eine große Rolle. Dies finden wir bei unserem ersten Kontakt gerne heraus.
Wir freuen uns auf Sie!

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